Faszination Helfen
Rund 88.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.
Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die Ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft.
Daneben erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die Ihnen auch im Beruf nützlich sein kann.
Einfach mitmachen!
Sind Sie neugierig geworden auf das THW?
Dann besuchen Sie uns doch einfach mal an einem Freitag Abend. Dann werden wir uns die Zeit nehmen Ihnen die bunte Welt des THW nochmals etwas näher zu erläutern und hoffen, Sie bald als neuen Helfer/ neue Helferin in unserem Ortsverband begrüßen zu dürfen.
Erreichbarkeit
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ortsverband Wadern
Am Lottenbruch
66687 Wadern
Telefon: +49 (0)6871 92041-0
Ortsverband(at)thw-wadern.de
Jugendgruppe(at)thw-wadern.de
Helfervereinigung(at)thw-wadern.de
Dienst Aktive
Freitag, 19:00 - 21:30 Uhr
Dienst Jugendgruppe
Freitag, 16:00 - 18:00 Uhr
(ungerade Kalenderwochen)
Ab ins THW!
Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen, um THW-Helferin oder Helfer zu werden? Wer ist mein Anprechpartner?
THW als Hobby
Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich...
- das 17. Lebensjahr vollendet habe und
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.